Der Programmwahlschalter muss sich in Sichtweite zum Türsystem befinden. Die Betriebsart muss eindeutig erkennbar und der Programmwahlschalter dem Türsystem eindeutig zuordbar sein.
Siehe EN 16005, 4.7.2.1
Siehe AutSchR 3.4.1
Der Programmwahlschalter muss sich in Sichtweite zum Türsystem befinden. Die Betriebsart muss eindeutig erkennbar und der Programmwahlschalter dem Türsystem eindeutig zuordbar sein.
Siehe EN 16005, 4.7.2.1
Siehe AutSchR 3.4.1