Es können Gefahren durch Scheren, Quetschen, Anstoßen oder Einziehen entstehen. Die Absicherung der Gefahrenstellen wird bei Inbetriebnahme durch den Hersteller ausgewählt. Die Absicherungsmaßnahmen sind in der EN 16005 bzw. DIN 18650 beschrieben. Bei der regelmäßigen Prüfung durch den Sachkundigen werden diese aufgenommen und neu bewertet.