Nein, solange sich noch Personen im Gebäude befinden, da diese Tür im Falle einer Verriegelung nicht mehr als Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung stünde. In Ausschreibungen zu Objekten, wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw., wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Diese Forderung ist in der Regel mit mechanischen Verriegelungssystemen nicht umsetzbar, da baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren dann gleichzeitig die AutSchR und die EltVTR erfüllen müssten. Von einzelnen Anbietern existieren hier Systeme im Markt. Diese Lösungen ermöglichen in bestimmten Situationen eine Verriegelung unter Beibehaltung der Fluchtwegzulassung. Von der AutSchR abweichende Lösungen müssen grundsätzlich durch eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.