„Prüfung“ ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines automatischen Türsystems mit Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen. „Wartung“ ist eine oder mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des automatischen Türsystems. Für beide Maßnahmen wird eine Sachkunde für automatische Türsysteme vorausgesetzt.